Barrierefreiheit wird Pflicht: Das bfSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) und was es für Unternehmen bedeutet

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird die digitale Teilhabe für alle Menschen gesetzlich verankert. Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Für viele Unternehmen mag das BFSG auf den ersten Blick wie eine weitere regulatorische Hürde erscheinen. Doch es bietet eine große Chance: die Möglichkeit, mit digitalen Angeboten mehr Menschen zu erreichen und gleichzeitig gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Lies Dir gerne unseren Guide durch, um zu erfahren, was das BFSG genau bedeutet, wie es Dein Unternehmen betrifft und warum Du diese Gelegenheit nicht verpassen solltest.

Was genau ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das auf der EU-Richtlinie 2019/882, dem European Accessibility Act (EAA), basiert. Es hat das Ziel, Barrieren abzubauen und allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Aus unserer Sicht eine tolle Sache.

Was regelt das Gesetz konkret?

  • Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, müssen sicherstellen, dass diese barrierefrei nutzbar sind.
  • Betroffen sind unter anderem Websites, Online-Shops, mobile Apps und digitale Dokumente.
  • Barrierefreiheit bedeutet, dass Inhalte beispielsweise von Screenreadern gelesen werden können, Farbkontraste für Menschen mit Sehschwächen optimiert sind und Interaktionen ohne Maus möglich sind.

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Inklusion in der digitalen Welt.

Wen betrifft das BFSG – und warum ist es wichtig?

Das BFSG richtet sich an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.

Das bedeutet:

  • Hersteller und Händler: Wenn Du digitale Geräte wie Geldautomaten, E-Reader oder Zahlungssysteme anbietest, betrifft Dich das Gesetz.
  • Dienstleister: Von Banken über Reiseanbieter bis hin zu Online-Händlern – jede Branche, die digitale Dienstleistungen bereitstellt, muss handeln.

Ausnahmen für Kleinstunternehmen

Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen. Aber Vorsicht: Für Produkte gelten keine Ausnahmen. Und es ist sicherlich nur eine Frage der Zeit, bis auch Kleinstunternehmen ins BFSG folgen – besser jetzt, als später handeln.

Warum sollte ich mich jetzt darum kümmern?

Neben den rechtlichen Anforderungen bietet Barrierefreiheit auch wirtschaftliche Vorteile. Etwa 15 % der Weltbevölkerung lebt mit einer Behinderung. Durch barrierefreie Angebote erreichst Du diese Zielgruppe und stärkst Deine Marke. Zudem minimierst Du rechtliche Risiken und verbesserst Deine Position im Wettbewerb.

Welche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen?

Die Anforderungen des BFSG sind konkret und klar definiert. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Barrierefreie Websites und Online-Shops

Deine Website muss den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 entsprechen.

Dazu gehören:

  • Alternativtexte für Bilder.
  • Eine klare Struktur mit Überschriften und Texten, die für Screenreader optimiert sind.
  • Bedienbarkeit der Website mit der Tastatur.

2. Mobile Apps

Apps müssen für alle Nutzer zugänglich sein.

Dazu gehören:

  • Sprachsteuerung.
  • Kompatibilität mit Screenreadern.
  • Kontraste, die auch bei Sehbeeinträchtigungen gut erkennbar sind.

3. Digitale Dokumente

Dokumente wie PDFs müssen in barrierefreien Formaten bereitgestellt werden. Das heißt: Sie sollten maschinenlesbar sein und klare Strukturen aufweisen.

4. E-Commerce

Jeder Schritt im Kaufprozess, von der Produktauswahl bis zur Bezahlung, muss barrierefrei gestaltet sein.

media:meets als Partner für Barrierefreiheit im Unternehmen

Als erfahrene Digitalmarketing-Agentur unterstützen wir Unternehmen bei der Umsetzung der BFSG-Anforderungen.

Wir bieten:

  • Analyse: Wir analysieren Deinen Webauftritt oder Webshop auf Basis einer Check-Liste für das BFSG und senden Dir daraufhin Handlungsempfehlungen. Selbstverständlich können wir die Umsetzung der Empfehlungen auch direkt für Dich übernehmen.
  • Webentwicklung: Erstellung und Optimierung barrierefreier Websites und Online-Shops.
  • Beratung: Individuelle Strategien zur Implementierung von Barrierefreiheit in digitalen Angeboten.
  • Schulungen: Weiterbildung Deines Teams im Bereich digitale Barrierefreiheit.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum BFSG

Um Dir einen schnellen Überblick zu verschaffen, haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt:

Was passiert, wenn mein Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllt?

Bei Nichteinhaltung können rechtliche Konsequenzen folgen. Dazu gehören Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes variieren. Zudem riskierst Du Imageschäden, wenn Kunden oder Interessengruppen auf Barrieren stoßen.

Wie finde ich heraus, ob meine Website barrierefrei ist?

Es gibt Tools wie den WAVE Web Accessibility Tool oder den Accessibility Checker, die eine erste Analyse ermöglichen. Eine professionelle Prüfung durch Experten ist jedoch empfehlenswert, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Wir stehen Dir da gerne zur Seite.

Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten für die Umsetzung?

In einigen Fällen können Förderprogramme oder Steuervergünstigungen helfen, die Kosten für die Umstellung zu reduzieren. Informiere Dich bei Deiner regionalen Wirtschaftsförderung oder den zuständigen Stellen.

Was sind die nächsten Schritte für Unternehmen?

Beginne mit einem Audit Deiner bestehenden digitalen Angebote. Analysiere, wo Barrieren bestehen, und erstelle einen Plan zur schrittweisen Umsetzung der Anforderungen. Besser jetzt, als später. Denn der Arbeitsaufwand kann in vielen Fällen enorm sein.

Kann media:meets bei der Umsetzung helfen?

Ja, als erfahrene Digitalmarketing-Agentur unterstützen wir Dich bei jedem Schritt – von der Analyse bis zur Umsetzung. Schick uns einfach eine E-Mail.

Jetzt aktiv werden – für eine barrierefreie Zukunft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist keine lästige Pflicht, sondern eine Gelegenheit, die digitale Welt für alle zugänglich zu machen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, profitieren nicht nur von Rechtssicherheit, sondern auch von einer erweiterten Zielgruppe und einem positiven Image.

Weitere Leistungen der media:meets GmbH für Unternehmen

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